Unsere Produktvideos
ExTox Gaswarnzentralen ET-4D2 und ET-8Dd
ExTox Integrale Messkonzepte (IMC) - ansaugende Gasmess-Systeme
Allgemeine Hinweise
Biogasmessgaszuleitungen
Hinweise zu Messgasleitungen im Biogasbereich
Ammoniaküberwachung in Kälteanlagen
Verfügbare und vertretbare Meßtechnik
Gesundheitsgefahren durch CO2 und H2S
toxische Wirkung von Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid
Biogasanalyse (Veröffentlichung)
Hinweise zur Biogasanalyse
Raumluftüberwachung (Veröffentlichung)
Hinweise zur Raumluftüberwachung in Biogasanlagen
Gas- und Transmitterliste
Für mobile Geräte, können Sie die Gas- und Transmitterliste hier runterladen.
ATEX
ATEX für Gasmess-Systeme – Leichtgemacht!
Explosionsgefährdete Bereiche werden zunächst im Rahmen einer Gefährdungsanalyse von Ihnen als Betreiber in die Zonen 0,1 oder 2 eingeteilt, wobei die Gefährdung von Zone 0 zur Zone 2 abnimmt. In den Zonen dürfen Geräte eingesetzt werden, die die Mindestanforderungen der ATEX erfüllen. Wobei sich die unterschiedlichen Anforderungen der Zonen in korrespondierenden Gerätekategorien widerspiegelt (Bild 1).
Bild 1: Gerätekategorien
In den meisten Fällen beziehen sich die Anforderungen auf den sogenannten Zündschutz, d. h. Maßnahmen, die verhindern, dass das Gerät selbst eine Explosion zünden kann.
Bei Gasmess-Systemen zur Warnung vor brennbaren Gasen kann die sichere Messfunktion den Anforderungskatalog ergänzen. Dabei ist als Besonderheit zu beachten, dass in diesem Fall auch die Auswertezentrale des Gasmess-Systems unter die diesbezüglichen Bestimmungen der ATEX fällt, obwohl sie nicht selbst im explosionsgefährdeten Bereich installiert ist. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn Sie die Messfunktion in Ihr Sicherheitskonzept als integralen Bestandteil einbinden (früher: „primärer Explosionsschutz).
Ob ein Gerät für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet ist, gibt der Hersteller durch Kennzeichnung auf dem Gerät und in seiner EG- Konformitätserklärung durch Auflistung der Richtlinie 94/9/EG und der zugrunde- gelegten (sogenannten harmonisierten) Normen an. Der Zündschutz wird dabei durch Anwendung der Normenreihe EN 50014 ff., die sichere Messfunktion durch EN 50054 ff. bzw. EN 61779 dokumentiert. Bei Geräten der Kategorie 1 und 2 muss eine EG-Baumusterprüfung und zertifizierte Produktionsüberwachung durch besonders benannte Prüfstellen, z. B. PTB, BAM oder EXAM, vorliegen. Bei Gerätekategorie 3 reicht eine Herstellererklärung aus.
Die folgenden Beispiele decken die am häufigsten vorkommenden Anwendungs-Fälle ab. Wir stehen Ihnen bei Sonderfällen natürlich gern beratend zur Seite.
Montageorte
Einbauort von Transmittern
Die Legende von den leichten und schweren Gasen
- Gase leichter als Luft steigen auf, deshalb werden die Messstellen in Deckenhöhe angebracht.
- Gase (bzw. Dämpfe) schwerer als Luft sinken ab, deshalb werden die Messstellen in Bodennähe angebracht.
Die aus der oben genannten Faustregel abgeleiteten Ausbreitungsmechanismen gelten aber nur für die unverdünnten Stoffe, d. h. es wird eine Gaskonzentration von 100 Vol.-% unterstellt.
Nun dient der Einsatz von Gasmess-Systemen gerade dazu, unerwünschte Stoffe bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen zu erkennen. Im Explosionsschutz liegen die Konzentrationsbereiche unter 5 Vol.-% und beim toxischen Gase noch weit tiefer im ppm-Bereich.
Gasgemische mit solch niedriger Konzentration unterscheiden sich vom spezifischen Gewicht her nicht mehr wesentlich von Luft. Ihre Ausbreitung wird deshalb nicht mehr vom Auf- oder Abtrieb des Gases sondern von anderen Strömungseinflüssen, wie Wind oder thermischem Auftrieb bestimmt.
Insbesondere trennt sich ein Gemisch von Gas und Luft, wie häufig fälschlich angenommen, auch nicht mehr auf, nachdem eine Vermischung einmal erfolgt ist (Bild 1). Dieser Effekt, wie er z.B. von Wasser-/Ölgemischen bekannt ist, tritt bei Gasen nicht auf.
Bild 1: Vermischung von Gasen.
Da sich der Auftrieb immer mehr vermindert, überwiegt letztlich die hier unterstelle gerichtete Strömung und trägt das Gas mit sich. In der dargestellten Situation würde das nach Faustregel in Position A installierte Gaswarngerät die Gasfreisetzung gar nicht oder erst spät erkennen.
In diesem Fall ist die Anordnung an Position B ggf. in Kombination mit abgesenkten Alarmschwellen, um die größere Verdünnung zu berücksichtigen, sicherlich sinnvoller. Sollten die potentiellen Freisetzungsquellen weiter eingrenzbar sein, bietet sich als Alternative die Anbringung des Sensors in deren Nähe an (Position C).
Bild 2: Beispiel für die Ausbreitung einer Gaswolke.
Fall 1: Faustregel ist die schlechtere Lösung
Situation: An einem Arbeitsplatz innerhalb eines größeren Laborraums wird mit Wasserstoff gearbeitet, der aus einer Druckgasflasche entnommen wird. Leckagen aus der Flasche oder der Verschlauchung der Versuchsaufbauten sollen mit einem Gasmess-System überwacht werden.
Faustregel: Der Transmitter wäre in Deckenhöhe anzubringen.
Bessere Lösung: Der Transmitter ist nur wenig oberhalb des Arbeitsplatzes möglichst zentral anzubringen.
Grund: Bei einer Leckage tritt reiner Wasserstoff aus, der zunächst auch nach oben steigt. Gleichzeitig vermischt er sich aber mit der Raumluft, dabei nehmen Auftrieb und Konzentration ab. Den Transmitter in Deckenhöhe erreicht im Vergleich zum Transmitter oberhalb des Arbeitsplatzes wasserstoffhaltiges Gemisch verzögert und zusätzlich wird noch die Alarmschwelle später erreicht.
Fall 2: Faustregel ist gefährlich
Situation: In einer Fabrikationshalle sollen Leckagen aus einem in Bodennähe installierten Leitungsnetz für Stadtgas (Methan) mittels Gasmess-System überwacht werden.
Faustregel: Die Transmitter wären in Deckenhöhe anzubringen.
Bessere Lösung: Zunächst müssen die Strömungsverhältnisse im Raum bekannt sein. Die Transmitter werden dort installiert, wo eine Vermischung der Raumluft aus Bodennähe sichergestellt ist.
Grund: Im Gegensatz zu Fall 1 kann die Austrittquelle nicht mehr räumlich eingegrenzt werden. Das freiwerdende Stadtgas muss sich mit der Raumluft vermischen und mit dieser einen oder mehrere der installierten Transmitter erreichen. In Fabrikationshallen bilden sich aufgrund von Temperaturunterschieden aber gerade auch im Deckenbereich starke Strömungen oder auch Luftschichtungen aus. Im schlimmsten Fall würde das Stadtgas/Luft-Gemisch gar nicht zu den im Deckenbereich installierten Transmittern gelangen.
Fall 3: Faustregel ist vernünftig
Situation: In einem Lösemittellager können Behälter oder beim Herabfallen undicht werden. Die Flüssigkeiten werden sich in der Regel am Boden sammeln und dort verdampfen. Die Dämpfe sind schwerer als Luft. Das Gasmess-System soll das Auftreten der Dämpfe möglichst schnell melden.
Faustregel: Die Transmitter sind in Bodennähe anzubringen.
Bessere Lösung: In solchen Lägern ist eine Zwangsbelüftung vorgeschrieben. Die dadurch entstehenden Strömungsverhältnisse im Fussbodenbereich sollten bei der Installation zusätzlich berücksichtigt werden.Grund: Die Lösemitteldämpfe bilden sich direkt aus der „Flüssigkeitspfütze” und vermischen sich meist nur langsam mit der Raumluft, wenn keine starke Luftbewegung direkt am Fussboden herrscht. Es bildet sich also eine nur langsam wachsende Dampfwolke in Bodennähe. Der Transmitter ist deshalb an möglichst niedriger Position richtig installiert.
Die hier aufgeführten Fälle geben nur einen winzigen Ausschnitt
aus den in der Praxis auftauchenden Konstellationen wieder.
Sie sollten auch nicht ohne weiteres
auf ähnliche, aber eben doch nicht gleiche Anwendungen übertragen werden.
Eine Einzelfallprüfung bleibt unerlässlich.
Hilfestellungen können Sie in den Leitfäden für den Einsatz von Gaswarneinrichtungen für brennbare (Europäische Norm EN 50073) und toxische Gase (EN 45544-4) und den berufsgenossenschaftlichen Informationen BGI 518 und BGI 836 finden.
Natürlich steht Ihnen auch das Personal von ExTox jederzeit gern fachkundig zur Seite.
Wartung
Wartung von Gasmess-Systemen
Bezeichnung |
Titel |
DIN EN 60079-29-2 |
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 29-2: Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung |
Merkblatt T023, |
Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb |
Merkblatt T055, |
Mess- und Warngeräte für den Explosionsschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen |
DIN EN 45544-4 |
Arbeitsplatzatmosphäre – Elektrische Geräte für die direkte Detektion und direkte Konzentrationsmessung toxischer Gase und Dämpfe - Teil 4: Leitfaden für Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung |
Merkblatt T021, |
Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und Betrieb |
Eine unverzichtbare Maßnahme zur Prüfung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Gas-mess-Systemen stellt die Wartung durch geeignet qualifiziertes Personal dar. Sie gliedert sich in Sicht-, Funktions- und Systemkontrolle des gesamten Gasmess-Systems.
Die Durchführung einer sachgerechten Wartung unterliegt Ihrer Verantwortung als Betreiber der An-lage. Als Hersteller kann Ihnen ExTox nur die notwendigen Angaben zur Festlegung Ihres Wartungs-konzeptes zur Verfügung stellen. Gern unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe und erstellen nach Absprache mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungsangebot.
Es können national verbindliche Bestimmungen zur Festlegung der Wartungsintervalle bestehen. In Deutschland sind beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in bestimmten An-wendungsbereichen die Regelungen der DGUV-Informationen 213-056 (Merkblatt T 021) und 213-057 (Merkblatt T 023) einzuhalten. Grundsätzlich empfiehlt ExTox die Anwendung der in den Merkblättern beschriebenen Verfahrensweisen und Kontrollintervalle, auch wenn Ihre Anwendung nicht unter deren Geltungsbereich fallen sollte.
Maximale Intervalle |
|
Explosionsschutz (T 023) |
Toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff (T 021) |
1 Monat (Sichtkontrolle) 4 Monate (Funktionskontrolle) 1 Jahr (Systemkontrolle) |
1 Monat (Sichtkontrolle) Neu seit 2016: 4 Monate (Funktionskontrolle) 1 Jahr (Systemkontrolle) |
Unabhängig davon sieht ExTox herstellerseitig Wartungen mindestens halbjährlich mit einem Umfang der o.g. Funktions- bzw. Systemkontrollen vor. Eine weitere Ausdehnung der Wartungsintervalle auf bis zu 12 Monaten ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, wenn aus vergleichbaren Anwendungen ausreichende Erfahrungen vorliegen.
Die Ergebnisse der Wartungen sollten immer dokumentiert werden. Geltende Regelungen können dies zusätzlich verbindlich fordern.
Wartungskonzept mit Langzeitschutz von 6 Monaten
ExTox-Ziele
Die Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden stehen für ExTox im Vordergrund. Die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen sowie die Zufriedenheit unserer Kunden sind wesentliche von uns verfolgte Ziele.
Sachkundige Wartung
Diese Ansprüche spiegeln sich auch im ExTox-Wartungskonzept wider.
Gasmess-Systeme dienen dem Schutz der Gesundheit von Menschen, der Umwelt und von Anlagen. Dieser Aufgabe muss auch die Wartung gerecht werden, um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen. In ExTox können Sie auf einen Partner vertrauen, der Sie bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung optimal unterstützt.
Sie können folgende Leistungen als selbstverständlich voraussetzen:
-> Sachkundige Beratung und Betreuung
-> Kurze Reaktionszeiten im Störungsfall
-> Berücksichtigung Ihrer Einsatzbedingungen und Produktionsabläufe
-> Durchführung der Arbeiten nach dem neuestem Stand von Technik und Regelwerken
-> Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
-> Termintreue
6-Monate-Langzeitschutz
Die Konstruktion unserer Gasmess-Systeme folgt dem Ziel, eine Verfügbarkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach erfolgter Wartung zu ermöglichen.
Unser Mitarbeiter prüft deshalb bei jedem Wartungstermin alle Komponenten Ihrer Gaswarnanlage auf Verschleißerscheinungen. Er informiert Sie, wenn ein Ausfall in den kommenden sechs Monaten zu befürchten ist, und wird geeignete Gegenmaßnahmen, z. B. Sensortausch, empfehlen.
Vorausgesetzt Sie berücksichtigen diese Empfehlungen, geben wir folgendes Versprechen ab:
Sollte im Zeitraum von 6 Monaten nach einer Wartung an einer Anlage trotz aller Sorgfalt eine Komponente aufgrund von Verschleiß ausfallen, rufen Sie uns einfach an.
ExTox behebt den Schaden unverzüglich.
Die Arbeitsleistungen sind für Sie kostenfrei.
Normale Drift der Sensoren oder Ausfall aufgrund von besonderen Einflüssen, z. B. Blitzschlag, können auch wir leider dadurch nicht abdecken. Bitte beachten Sie, dass zur Aufrechterhaltung der vollständigen Sicherheitsfunktion geeignete Wartungsintervalle für die Gaswarnanlage deshalb abweichen können. Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung bzw. der umseitigen Information.
Kontakt
Sie wollen mehr über die ExTox-Wartung erfahren oder ein konkretes Angebot unterbreitet bekommen? Dann bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Telefon: 02303 / 33 247-0
Fax: 02303 / 33 247-10
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